LektorInnen, KommunionspenderInnen
Aktueller Liturgieplan
Liturgieplan September 2022 - Jänner 2023
Der Dienst des Lektors in der Liturgie (Diözesane Richtlinien)
Der Lektor (Frau, Mann, Jugendliche) hat die Aufgabe, in der liturgischen Versammlung das Wort Gottes zu verkünden, indem er die nicht-evangelischen Schriftlesungen vorträgt. Er übt dabei einen "wahrhaft liturgischen Dienst" aus (Liturgiekonstitution, Art. 29). Der Lektor dient am "Tische des Gotteswortes" und "reicht das Wort des Lebens". Christus selbst spricht durch ihn zu seinem Volk.
Die Berechtigung zu seiner Aufgabe empfängt der Lektor grundlegend durch die Sakramente der Taufe und Firmung. Durch sie nimmt er teil am gemeinsamen Priestertum aller Gläubigen.
Weil die Kirche aus dem Wort Gottes lebt, trägt auch der Lektor durch seinen Dienst dazu bei, dass eine christliche Gemeinde aus dem Wort der Schrift gestärkt und zu einem Leben aus dem Glauben geführt wird.
Der besondere Dienst des Lektors verdeutlicht die Verpflichtung aller Christen, das Wort Gottes zu verkünden und zu bezeugen. Er bringt auch zum Ausdruck, dass die ganze versammelte Gemeinde, einschließlich des Zelebranten, vor Gott hörend versammelt ist.
Quelle: Diözese Linz
Weitere Informationen zum Dienst von LektorInnenLektorInnen in unserer Pfarre
Breinesberger Gabriele | Ecklbauer Alois | Fuchshuber Elisabeth |
Gaisbauer Johann | Gföllner Monika | Huber Johann |
Kaltenberger Christine | Kaltenberger Erwin | Lehermayr Gabi |
Mittendorfer Ulrike | Nissel Christoph | Nissel Monika |
Schartlmüller Astrid | Spießmayr-Bernardino Ewald | |
Linktipps zum Nachlesen und Vorbereiten
Bibelwerk Stuttgart wertvolle Tipps und Erklärungen |
Schott-Messbuch liturgische Texte mit Einleitung |
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Diözese Linz Pastoralamt Liturgie Linkliste |
Kirchenjahr Infos zum liturgischen Jahr |
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KommunionsspenderInnen
Diözesane Richtlinien für KommunionhelferInnen
Der Kommunionhelferdienst ist ein besonderer und eigenen Liturgischer Dienst, der im gemeinsamen Priestertum aller Getauften gründet. (Allgemeine Einführung in das Römische Messbuch, Art. 68). Er entspricht dem konziliaren Kirchen- und Liturgieverständnis (II. Vaticanum, Lumen gentium, Art. 33).
Die Aufgabe des Kommunionhelfers ist zu verstehen als ein Dienst an der Eucharistie und als ein Dienst für die Gläubigen. Dem entsprechen zwei Grundhaltungen des Kommunionspenders: Ehrfurcht vor der Eucharistie und Dienstbereitschaft gegenüber der Gemeinde. Daher sollen die zu diesem Dienst vorgeschlagenen Personen wegen ihres Glaubens und ihrer christlichen Lebensführung in der Gemeinde allgemein geachtet sein. Menschliche Reife und Treue zur Kirche sind selbstverständliche Voraussetzung. (Vg. LDBL. 1970 Art. 16, Pkt. 3.)
"Damit die Gläubigen, die ... am Mahl des Herrn teilzunehmen wünschen, diese sakramentale Hilfe und Tröstung nicht entbehren müssen, hielt es der Papst für angezeigt, außerordentliche Spender einzuführen" (IC). Damit bei der Feier der Messe genügend Zeit bleibt für die Verkündigung des Wortes Gottes, für die Feier der Eucharistie und insbesonders für die Besinnung und die Danksagung nach der Kommunionspendung, soll die Kommunionspendung nicht zu lange Zeit in Anspruch nehmen. Dazu ist es notwendig, dass für jede Pfarre Kommunionhelfer beauftragt und diese regelmäßig eingesetzt werden. Ihre Zahl soll so groß sein, dass abgewechselt werden kann.
Quelle: Diözese Linz
Weitere Informationen zum Dienst von KommunionhelferInnenKommunionhelferInnen in unserer Pfarre
Breinesberger Gabriele | Fuchshuber Elisabeth | Gaisbauer Johann |
Gföllner Monika | Lehermayr Gabriele | Lehner Gabriele |
Nissel Christoph | Reisenauer Maria | Schmied Elfriede |
Steinmair Walter | ||